Durch die Nutzung dieser Site stimmen Sie der Datenschutzrichtlinie zu.
Accept
ki-news24.euki-news24.euki-news24.eu
  • Kategorien
    • Bildung
    • Gesundheit
    • Kultur & Gesellschaft
    • Politik
    • Smartphone
    • Software
    • Sport
    • Technologie
    • Umwelt
    • Unterhaltung
    • Wirtschaft
    • Wissenschaft
  • Über Uns
Reading: all-ai.de – Kölner Urteil schockt: Meta darf sensible Daten für KI nutzen
Share
Notification Show More
Font ResizerAa
ki-news24.euki-news24.eu
Font ResizerAa
  • Kategorien
    • Bildung
    • Gesundheit
    • Kultur & Gesellschaft
    • Politik
    • Smartphone
    • Software
    • Sport
    • Technologie
    • Umwelt
    • Unterhaltung
    • Wirtschaft
    • Wissenschaft
  • Über Uns
Follow US
© KI-NEWS
ki-news24.eu > Blog > Technologie > all-ai.de – Kölner Urteil schockt: Meta darf sensible Daten für KI nutzen
Technologie

all-ai.de – Kölner Urteil schockt: Meta darf sensible Daten für KI nutzen

Last updated: Juni 20, 2025 10:40 am
2 Wochen ago
Share
SHARE

​Kölner Urteil schockt: Meta darf sensible Daten für KI nutzen Das OLG Köln erlaubt Meta, selbst intime Inhalte für KI-Training zu verwenden. Kippt jetzt der Datenschutz zugunsten der KI? Kurzfassung | Andreas Becker, 20.06.25
gpt-image-1 | All-AI.de EINLEITUNG Mit einer Eilentscheidung hat das Oberlandesgericht Köln Meta erlaubt, öffentlich zugängliche Inhalte von Facebook und Instagram zum Training seiner KI-Systeme zu verwenden – inklusive sensibler Daten. Die Entscheidung markiert einen neuen juristischen Spielraum im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und technologischer Entwicklung. Wie passt das Urteil in die europäische Debatte über digitale Selbstbestimmung? NEWS Rechtlicher Rahmen: Datenschutz gegen Innovationsinteresse Das Gericht stützt sich auf Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung. Demnach kann ein Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten, wenn ein sogenanntes berechtigtes Interesse besteht. Für Meta ist das Ziel klar: die Entwicklung konkurrenzfähiger KI-Modelle. Das OLG betonte, dass eine vollständige Anonymisierung der Daten technisch kaum zu leisten sei. Deshalb seien Verfahren zur Deidentifizierung in Kombination mit Widerspruchsmöglichkeiten ausreichend. Die Interessen der Nutzer, so die Richter, würden durch diese Maßnahmen hinreichend gewahrt. Sensible Informationen im Fokus Besonders brisant ist die Entscheidung mit Blick auf sensible Daten. Eigentlich verbietet Artikel 9 DSGVO die Nutzung solcher Informationen – etwa zur Gesundheit oder politischen Orientierung. Doch laut OLG dürfen diese verarbeitet werden, wenn sie freiwillig und öffentlich geteilt wurden. Das betrifft nicht nur die Daten des eigentlichen Nutzers, sondern auch Inhalte, in denen Dritte genannt oder gezeigt werden. Nur ein aktiver Widerspruch oder ein Löschantrag kann hier die Datenverarbeitung unterbrechen. Meta setzt auf Deidentifizierung und Kommunikation Meta argumentiert, sensible Daten würden durch technische Filter geschleust. Namen, Telefonnummern oder Kontodaten sollen entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Bilder bleiben grundsätzlich sichtbar, auch wenn Gesichter nicht automatisch verpixelt werden. Entscheidend sei für das Gericht, dass Nutzer über die Datennutzung ausreichend informiert wurden. In-App-Benachrichtigungen und Mails sollen den Betroffenen eine aktive Reaktion ermöglichen. Die Opt-out-Möglichkeit gilt dabei als rechtlich zulässiger Kompromiss. Digital Markets Act bleibt unberührt Neben dem Datenschutzrecht spielte auch der europäische Digital Markets Act eine Rolle. Hier prüfte das Gericht, ob Meta gegen das Verbot der unzulässigen Datenzusammenführung verstößt. Das war aus Sicht des OLG nicht der Fall. Die verwendeten Inhalte stammen aus öffentlichen Bereichen der Plattformen und werden nicht für gezielte Nutzerprofile verwendet. Meta betreibt damit aus Sicht der Richter keine systematische Verknüpfung personenbezogener Daten aus verschiedenen Diensten. Kritik aus der Datenschutz-Community Die Entscheidung sorgte für heftige Reaktionen. Datenschützer warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall, der Plattformbetreibern weitreichende Rechte einräumt. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die fehlende aktive Zustimmung durch die Nutzer. Auch der Umgang mit sensiblen Daten Dritter wirft Fragen auf. Mehrere Experten fordern daher strengere Standards und eine klare Positionierung durch europäische Institutionen. AUSBLICK Ein Urteil mit Sprengkraft Was das OLG Köln entschieden hat, könnte weit über Meta hinausreichen. Die Tür für KI-Trainingsdaten steht nun einen Spalt weit offen – zumindest in Deutschland. Das Urteil basiert auf einer vorläufigen Einschätzung im Eilverfahren. Im Hauptsacheverfahren dürfte der Europäische Gerichtshof eingeschaltet werden, vor allem zur Frage, ob Drittdaten ohne ausdrückliche Zustimmung verarbeitet werden dürfen. Bis dahin bleibt für Nutzer vor allem eines wichtig: Wer seine Daten nicht im Trainingsmaterial sehen will, muss selbst aktiv werden. UNSER ZIEL Wir wollen hauptberuflich über Künstliche Intelligenz berichten und dabei immer besser werden. Du kannst uns auf dem Weg unterstützen! Teile diesen Beitrag Folge uns auf Social Media Keine KI-News mehr verpassen und direkt kommentieren! Mastodon X Bluesky Facebook LinkedIn Youtube Unterstütze uns direkt Mit einer YouTube-Mitgliedschaft (ab 0,99 €) oder einmalig über PayPal. So helft ihr uns, unabhängig neue Tools zu testen und noch mehr Tutorials für euch zu erstellen. Vielen Dank für euren Support! Youtube – Kanal PayPal – Kaffee KURZFASSUNG
Das OLG Köln entschied, dass Meta öffentlich geteilte Inhalte für das KI-Training nutzen darf – auch sensible Daten sind eingeschlossen.
Rechtlich stützt sich das Urteil auf ein „berechtigtes Interesse“ laut DSGVO, ergänzt durch Opt-out-Optionen und Deidentifizierungsmaßnahmen.
Kritiker sehen darin einen gefährlichen Präzedenzfall und warnen vor einer Aushöhlung des europäischen Datenschutzes.
Die Entscheidung betrifft zunächst nur das Eilverfahren – ein Hauptverfahren mit EuGH-Vorlage ist wahrscheinlich.
QUELLEN
Heise Online
Datenschutzticker
Legal Tribune Online (LTO) 

Quelle: All-AI.de – KI-News, KI-Tutorials, KI-Tools & mehr Weiterlesen

You Might Also Like

Golem – ​Anzeige: Mit KI zum perfekten Lebenslauf – ohne Anmeldung und Kosten 

heise – Testing Unleashed: Coding oder nur Prompting? Software Engineering 2034 

heise – Ab Herbst: Telefonie auf Mac und iPad, besserer Spam-Schutz für Nachrichten-App 

heise – heise+ | KI-Code mit Metal parallelisieren: So geht es mit Apples API 

all-ai.de – Meta will deine Fotos – freiwillig oder nicht?

Share This Article
Facebook Pinterest Email Copy Link Print
Vorherige Nachricht all-ai.de – Nach Sutskever-Absage: Meta holt sich den CEO
Nächste Nachricht heise – „Wie ein echter Künstler“: Plattenlabel sucht den besten KI-generierten Hit  heise – „Wie ein echter Künstler“: Plattenlabel sucht den besten KI-generierten Hit 

Über KI-NEWS

about us

Hier finden Sie alle RSS Feeds die sich um Künstliche Intelligenz handeln.

  • Kategorien
    • Bildung
    • Gesundheit
    • Kultur & Gesellschaft
    • Politik
    • Smartphone
    • Software
    • Sport
    • Technologie
    • Umwelt
    • Unterhaltung
    • Wirtschaft
    • Wissenschaft
  • Über Uns

Find Us on Socials

ki-news24.euki-news24.eu
© KI-NEWS | Datenschutzrichtlinie | Impressum
Zur mobilen Version gehen
KI News KI News
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?